Laut Meldung zur Kabinettssitzung vom 12. September 2023 hat die Landesregierung den Monitoringbericht für die im Thüringer Klimagesetz formulierte klimaneutrale Verwaltung vorgestellt. Dazu ergeben sich Fragen unter anderem zu den dadurch entstandenen Kosten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Kosten entstanden für den in der Meldung genannten Bericht?
2. Wie oft und wann seit dem Jahr 2014 wurde die genannte externe Beratungsfirma von der Landesregierung für welche Gutachten oder Studien zu welchen Kosten beauftragt?
3. Wann seit dem Jahr 2014 wurden andere externe Beratungsfirmen für Gutachten oder Studien im Zusammenhang mit der Umsetzung des Thüringer Klimagesetzes beziehungsweise einer klimaneutralen Verwaltung zu welchen Kosten beauftragt?
4. Erfolgte für die in den Fragen 2 und 3 genannten Beratungen/Studien/Gutachten jeweils eine Ausschreibung, wenn nicht, in welchen Fällen warum nicht?
5. Welche Einsparung an Kohlenstoffdioxid ist durch den Einbau von Wärmepumpentechnik in wie vielen und welchen energierelevanten Liegenschaften respektive Hochschulen und anderen Landesgebäuden bis zum Jahr 2030 umsetzbar?