Einem Bericht der Südthüringer Zeitung vom 14. September 2023 zufolge hat die Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz „vor
Kurzem bei einer Dienstreise in die Gedenkstätte Auschwitz ihren Hund in ihrem Dienstwagen mitgenommen […] und einen Mitarbeiter mit dem
Zug nachfahren lassen“.
Der Sachverhalt wird von der Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz bestätigt. Dass ihre Mitarbeiter „mit dem Zug fahren“ sei „nichts Ungewöhnliches“. Auf längeren Fahrten müsse sie „oft vertrauliche Gespräche“ führen. Ob sie einen Mitarbeiter mitnehmen könne, hänge „immer auch von dem Grad der Vertraulichkeit der Gespräche“ ab, die sie „absehbar führen werde“.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche technischen und versicherungsrechtlichen Vorkehrungen müssen getroffen werden, um die Beförderung eines Hundes im Dienstwagen der Mitglieder der Landesregierung zu ermöglichen, und welche Mitglieder der Landesregierung machen davon seit wann Gebrauch?
2. Mit welchen Kosten sind die in Frage 1 genannten Vorkehrungen jeweils verbunden (bitte differenziert nach Vorkehrungen und betroffenen Fahrzeugen beantworten)?
3. Ist die Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz während der im Eingangstext genannten Dienstreise selbst gefahren oder wurden sie und ihr Hund von einem Fahrer transportiert?
4. Für den Fall, dass die Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz gefahren wurde, aus welchen Gründen verhinderten die ihren Angaben zufolge beabsichtigten „vertraulichen Gespräche“ während der Fahrt zwar die Mitnahme eines Mitarbeiters, aber nicht die Anwesenheit eines Fahrers im Dienstfahrzeug?
5. Wer kümmerte sich während der dienstlichen Verpflichtungen der Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz im Rahmen ihrer Dienstreise in die Gedenkstätte Auschwitz wie lange um ihren Hund?

6. Zu welchen sonstigen, wann stattgefundenen und welche Dauer umfassenden Dienstreisen wurde der Hund der Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz im Dienstwagen befördert und bei welchen dieser Dienstreisen hatte dies eine getrennte Anreise von Mitarbeitern zur Folge?
7. Wer übernimmt während der dienstlichen Termine der Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz die Betreuung ihres Hundes?

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