Mit Meldung des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz vom 8. September 2023 wird über die zweite Auslegung des Entwurfs der
Thüringer Verordnung zum Biosphärenreservat Rhön informiert.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Änderungen im Vergleich zum ersten Entwurf der Verordnung/Verordnungsänderung wurden im zweiten Entwurf beziehungsweise in der zweiten Auslegung aus welchen Gründen vorgenommen?
2. Wie viele Stellungnahmen von Vereinen, Städten, Gemeinden, Privatpersonen et cetera gingen zur ersten Auslegung beim zuständigen Ministerium respektive der zuständigen Behörde ein?
3. Welche Änderungen sind in der zweiten Auslegung im Vergleich zur geltenden Verordnung aus welchen Gründen enthalten?
4. Inwieweit wurden jeweils die erste und die zweite Auslegung inhaltlich mit den anderen Bundesländern vorgenommen, in denen sich die Rhön noch erstreckt?
5. Welche Unterschiede gibt es gegebenenfalls in der zweiten Auslegung zu den geltenden Verordnungen dieser anderen Bundesländer und aus welchen Gründen gibt es diese Unterschiede?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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