Laut Medienberichten hat der Europäische Gerichtshof am 21. September 2023 im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens der Europäischen Kommission entschieden, dass Deutschland in mehreren Fällen gegen die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) verstoßen hat.
Ich frage die Landesregierung:
1. Betrifft das Vertragsverletzungsverfahren auch Thüringen respektive Thüringer Gebiete, wenn ja, welche konkret und inwieweit wurde gegen die FFH-Richtlinie verstoßen?
2. Wenn die Antwort auf die Frage 1 Ja lautet, welche Gründe oder Umsetzungsschwierigkeiten liegen jeweils für den Verstoß gegen die FFH-Richtlinie vor?
3. Wenn die Antwort auf die Frage 1 Ja lautet, welche Maßnahmen will die Landesregierung bis wann treffen, um die FFH-Richtlinie diesbezüglich zu erfüllen?
4. Wenn die Antwort auf die Frage 1 Ja lautet, welche Konsequenzen ergeben sich nach Kenntnis der Landesregierung für die entsprechenden Pflanzen- und Tierarten durch den Verstoß gegen die FFH-Richtlinie beziehungsweise ihrer mangelnden Umsetzung?
5. Wenn die Antwort auf die Frage 1 Nein lautet, besteht aus Sicht der Landesregierung ein von der FFH-Richtlinie abweichender Verbesserungs- oder Änderungsbedarf bei den ausgewiesenen FFH-Gebieten in Thüringen, beispielsweise hinsichtlich der Größe der Gebiete, der gelisteten Pflanzen- und Tierarten oder des Managements, und wenn ja, bei welchen Gebieten besteht aus welchen Gründen welcher Verbesserungs- oder Änderungsbedarf?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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