Wie einer Meldung der Tageszeitung „Tagesspiegel“ vom 21. September 2023 zu entnehmen ist, haben die Länder dem Bund in der Diskussion um schnellere Genehmigungsverfahren einen Kompromissvorschlag vorgelegt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welchen Kompromissvorschlag haben die Länder dem Bund wann vorgelegt und inwieweit würde dieser Vorschlag die Pläne des Bundes ändern?
2. Welche Vorschläge hat Thüringen diesbezüglich in welchen Gremien et cetera wann vorgelegt oder mitgetragen und welche dieser Vorschläge sind in den Kompromissvorschlag der Länder eingeflossen?
3. Hat der Bund den Kompromissvorschlag der Länder angenommen, wenn ja, gänzlich oder teilweise respektive welche Bereiche wurden warum übernommen und welche warum nicht?
4. Welche Auswirkungen haben die Pläne des Bundes und welche Auswirkungen hätte der Kompromissvorschlag der Länder auf das Bundesnaturschutzgesetz sowie das Thüringer Naturschutzgesetz und auf welche anderen Gesetze auf Landesebene?
5. Welche Auswirkungen haben die Pläne des Bundes und hätte der Kompromissvorschlag der Länder auf welche anderen, nicht gesetzlichen Vorschriften des Freistaats?
6. Welche Auswirkungen haben die Pläne des Bundes und hätte der Kompromissvorschlag der Länder auf die öffentliche Beteiligung und auf diesbezügliche Regeln?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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