Wie einer Online-Meldung der Thüringischen Landeszeitung vom 3. Oktober 2023 zu entnehmen ist, gebe es bei ThüringenForst Überlegungen zu Windkraftanlagen auf Landesforstflächen. Diesbezüglich stellen sich unter anderem Fragen zum möglicherweise bestehenden Zielkonflikt mit dem für die Landesforstanstalt formulierten Leitbild.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Landesforstflächen kommen aktuell für den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen grundsätzlich aus welchen Gründen infrage (bitte mit Angabe des Standorts [Landkreis/kreisfreie Stadt] und der Flächengröße)?
2. Welche Landesforstflächen sind gegebenenfalls bereits warum und ab wann für den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen vorgesehen (bitte mit Angabe des Standorts [Landkreis/kreisfreie Stadt] und der Flächengröße)?
3. Handelt es sich bei den grundsätzlich für den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen in Thüringen zur Verfügung stehenden Landesforstflächen oder den gegebenenfalls bereits dafür vorgesehenen Landesforstflächen um Kalamitätsflächen oder anderweitig beeinträchtigte Flächen (bitte Art der Beeinträchtigung angeben)?
4. Wie viele Windkraftanlagen sind auf welchen Landesforstflächen ab wann geplant?
5. Wurden für den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen auf diesen Landesforstflächen bereits Genehmigungen beantragt und wenn ja, wann (bitte mit Angabe der Höhe je Anlage, der Nennleistung je Anlage und des genauen Standorts)?
6. Wie viele Projektplaner oder anderweitig in den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen Involvierte haben sich in den Jahren 2020, 2021, 2022 und 2023 an die Landesregierung oder an ThüringenForst mit dem Anliegen gewandt, auf (welchen) Landesforstflächen (wie viele) Windkraftanlagen (ab wann) zu bauen und in Betrieb zu nehmen?

7. Welche Einnahmen würden nach Kenntnis der Landesregierung durch die bereits geplanten Windkraftanlagen auf Landesforstflächen für die Landesforstanstalt respektive das Land jährlich voraussichtlich generiert werden?
8. Welche Einnahmen sind nach Auffassung der Landesregierung grundsätzlich durch den Bau und Betrieb von wie vielen Windkraftanlagen auf welchen Landesforstflächen jährlich landesweit betrachtet ab welchem Zeitpunkt realistisch?
9. Welche Landesgesetze (wie beispielsweise die Thüringer Bauordnung, das Thüringer Naturschutzgesetz oder das Thüringer Waldgesetz) müssten gegebenenfalls für den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen auf Landesforstflächen geändert werden und ist dies bereits geplant?
10.Welche Gründe sprechen aus Sicht der Landesregierung für den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen auf Landesforstflächen und welche gegen den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen auf Landesforstflächen?
11.Welchen Einfluss hat nach Kenntnis der Landesregierung der Bau und Betrieb von Windkraftanlagen auf Landesforstflächen auf die Wiederbewaldung der betroffenen Waldstücke und den Landesforst an sich?
12.Wird nach Auffassung der Landesregierung das Ökosystem Wald hinsichtlich Wasserhaushalt, Bodenstruktur et cetera durch den Bau und Betrieb von Windkraftanlagen auf Landesforstflächen beeinträchtigt (bitte begründen)?
13.Stellt nach Auffassung der Landesregierung der Bau und Betrieb von Windkraftanlagen auf Flächen der Landesforstanstalt eine Abweichung von dem von ThüringenForst formulierten Leitbild und/oder von dem für ThüringenForst definierten Zweck dar? Wenn nein, warum nicht?
14.Wird Frage 13 bejaht, welche Neuregelungen bezüglich der Landesforstanstalt müssten nach Auffassung der Landesregierung gegebenenfalls seitens des Landes getroffen werden, um ein neues Leitbild oder einen neuen Zweck zu definieren und bestehen diesbezüglich bereits Pläne? Wenn ja, welche Pläne?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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