Am 28. Juni 2023 wurde eine geplante Vortragsveranstaltung bei einer Jenaer Burschenschaft mit einem bekannten Publizisten und Autor abgesagt, da sich vor dem Zugang zum Veranstaltungsort eine linke Gegendemonstration gebildet hatte. Nach Angaben der Veranstalter war die Polizeipräsenz nicht ausreichend und dauerhaft gegeben, um die Sicherheit des Referenten und der Gäste zu garantieren. In einem Medienbericht wird in diesem Zusammenhang ein Polizeioberkommissar mit den Worten zitiert: „Der Referent hat wohl Angst bekommen“. In der Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/5071 teilt die Landesregierung in Drucksache 7/8837 mit, dass „entgegen dem in der Frage angeführten Artikel […] keine derartige Äußerung getätigt“ worden sei.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu dem möglicherweise entstandenen Widerspruch zwischen der Antwort auf die Kleine Anfrage und der Berichterstattung in der Tageszeitung Ostthüringer Zeitung?
2. Haben die Landesregierung oder die Thüringer Polizei oder die Polizei Jena oder der namentlich zitierte Polizeioberkommissar eine Richtigstellung im Sinne von Ziffer 3 des Pressekodexes eingefordert oder wird dies noch passieren, wenn nein, warum nicht?
3. Wie ist die Landesregierung bei der Beantwortung der Frage 13 der Kleinen Anfrage 7/5071 vorgegangen und welche Behörden und Dienststellen waren an der zur Beantwortung der Frage notwendigen Recherche beteiligt?