Ich frage die Landesregierung:
1. Ist der Landesregierung das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. April 2023 mit dem Aktenzeichen BVerwG 6 C 8.21 bekannt und wie findet es Eingang in die Arbeit der Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ beim Ministerium für Inneres und Kommunales? Wie begründet die Landesregierung ihre Antwort?
2. Wie wendet die Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ beim Ministerium für Inneres und Kommunales dieses Urteil in Bezug auf das in Rede stehende Zitat des Landessprechers an? Wie begründet die Landesregierung ihre Antwort?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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