Bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Elftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes – Härtefallfonds für Straßenausbaubeiträge – in der 118. Sitzung des Landtags am 15. September 2023 haben sich Abgeordnete der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausweislich der Seiten 48 und 51 des Plenarprotokolls auch bei der Staatssekretärin im Ministerium für Inneres und Kommunales für die „konstruktive Erarbeitung“ bedankt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Hat die Staatsekretärin im Ministerium für Inneres und Kommunales auf ihr eigenes Fachwissen zur „konstruktive[n] Erarbeitung“ oder auf das Fachwissen des Ministeriums für Inneres und Kommunales zurückgegriffen?
2. Sofern nach Frage 1 auf das Fachwissen des Ministeriums für Inneres und Kommunales zurückgegriffen wurde, besteht diese Möglichkeit auch für andere im Landtag vertretene Fraktionen bei der Erarbeitung eigener Gesetzentwürfe und falls die Frage mit Nein beantwortet wird, aus welchem Rechtsgrund nicht?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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