Nach einer Mitteilung des MDR Thüringen vom 16. Oktober 2023 wurde am gleichen Tag in Heilbad Heiligenstadt ein Zuwendungsbescheid
in Höhe von 165 Millionen Euro für einen zentralen Neubau des Eichsfeld Klinikums übergeben, wobei sich die Gesamtkosten dieses Investitionsvorhabens auf rund 200 Millionen Euro belaufen sollen. Ein Beitrag im Regionalmagazin „MDR THÜRINGEN JOURNAL“ vom selben Tag zeigte Thüringens Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie bei der Übergabe des Zuwendungsbescheids in  Heilbad Heiligenstadt. Nach meiner Kenntnis ist über den Standort eines neu zu errichtenden Eichsfeld Klinikums bislang noch nicht entschieden. Auf die Petition gleichen Inhalts der Eichsfeldinitiative, die dem Petitionsausschuss des Thüringer Landtags vorliegt, wird im Übrigen Bezug genommen. Abschnitt 1 Nr. 2 der Richtlinie zur Förderung der Krankenhäuser
nach dem Thüringer Krankenhausgesetz (Krankenhausförderrichtlinie) regelt die Voraussetzungen für eine Förderung von Krankenhausträgern
bei einer Einzelförderung von Krankenhäusern nach §§ 10 und 13 des Thüringer Krankenhausgesetzes (ThürKHG).
Ich frage die Landesregierung:
1. Wer hat wann welche Zuwendungsanträge für einen Neubau des Eichsfeld Klinikums im zweistufigen Zuwendungsverfahren nach der Krankenhausförderrichtlinie beim Freistaat Thüringen gestellt?
2. Auf welcher Rechtsgrundlage wurde der am 16. Oktober 2023 übergebene Zuwendungsbescheid des Freistaats Thüringen in Höhe von
165 Millionen Euro für einen zentralen Neubau des Eichsfeld Klinikums von wem erlassen?
3. Lagen zum Zeitpunkt des Erlasses des Zuwendungsbescheids die in Abschnitt 1 Nr. 2 der Krankenhausförderrichtlinie geregelten Voraussetzungen für eine Förderung von Krankenhausträgern bei einer Einzelförderung von Krankenhäusern nach §§ 10 und 13 ThürKHG
in vollem Umfang vor und falls die Frage mit Nein beantwortet wird, warum nicht?
4. Welchen Nachweis über Grundstückseigentum hat der Zuwendungsempfänger nach Abschnitt 1 Nr. 2 Abs. 3 der Krankenhausförderrichtlinie gegenüber der Zuwendungsbehörde für welche Grundstücke wie erbracht (bitte genaue Bezeichnung mit Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer)?

5. Welcher Nachweis über die gesicherte Gesamtfinanzierung der Maßnahme wurde vom Zuwendungsempfänger wann und in welcher Form
gegenüber wem erbracht und was beinhaltet dieser (bitte Vorlage des Gesamtfinanzierungsnachweises)?
6. Beinhaltet der Zuwendungsbescheid nach Frage 2 auch die Genehmigung eines vorzeitigen Vorhabenbeginns und falls die Frage mit Ja beantwortet wird, unter welchen Auflagen und Nebenbestimmungen wurden der Zuwendungsbescheid und gegebenenfalls auch die Genehmigung eines vorzeitigen Vorhabenbeginns von wem, wann erteilt?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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