I. Der Landtag stellt fest, dass
1. in Thüringen seit Jahren eine besorgniserregende Zunahme von schweren Straftaten durch Linksextremisten zu verzeichnen ist;
2. durch die Tätigkeit zahlreicher linker Vereine, „Initiativen“ oder „Bündnisse“ ein gesellschaftliches Klima der Aggressivität gegenüber politisch Andersdenkenden geschaffen wird, das zur Untergrabung des freiheitlichen pluralistischen Diskurses beiträgt;
3. Anzahl und Intensität linksextremistisch motivierter Angriffe auf Amts- und Mandatsträger beziehungsweise Kandidaten für Mandate und Ämter seit Jahren ansteigen;
4. die seitens politischer Akteure in Thüringen übliche Verharmlosung, Relativierung und mangelnde Aufklärungsbereitschaft gegenüber linksextremen Gewalttaten zusätzlich problemverschärfend wirkt;
5. die Landesregierung bei der Bekämpfung des politischen Extremismus den Linksextremismus vernachlässigt und einen mangelnden Willen zur Aufklärung und Ahndung linksextremer Gewalttaten zeigt, was die in den letzten vier Jahren um durchschnittlich 29,4 Prozent niedirgeren Aufklärungsquoten bei linksextremen im Vergleich zu rechtsextremen Straftaten im Bereich der Politisch motivierten Gewaltdelikten illustrieren.
II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
1. dem Linksextremismus mit Nachdruck zu begegnen und jegliche wie auch immer geartete Verharmlosung oder Relativierung linker Gewalt und linksextremistischer Agitation zu unterlassen;
2. eine Präventionsstelle Linksextremismus beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales einzuführen, um die Sicherheitsbehörden (Verfassungsschutz, Landeskriminalamt, Landespolizei) in die Lage zu versetzen, sowohl präventiv als auch repressiv gegen linksextremistische Bestrebungen in Thüringen vorgehen zu können;
3. einen Aktionsplan gegen Linksextremismus zu erarbeiten, in dem effektive Maßnahmen zur besseren Aufklärung der linksextremistischen Szene und gegen deren zunehmende Radikalisierung und Gewaltbereitschaft entwickelt werden;
4. Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, wie einer zunehmenden Verbreitung und Unterstützung des Linksextremismus in Teilen der Gesellschaft und ihren Institutionen entgegengetreten werden und einer Verfestigung linksextremistischer Gewaltstrukturen entgegengewirkt werden kann;

5. Bedrohungen von Amts- und Mandatsinhabern beziehungsweise von Kandidaten für Wahlämter und Mandate durch linksextremistische Straftäter gerade mit Blick auf das Wahljahr 2024 auf das Schärfste zu verurteilen;
6. linksextremistischen Gewalttaten gegen Polizei und Ordnungskräfte und der Diffamierung von Polizeieinsätzen durch linke Straftäter entgegenzutreten.

Begründung:
Im Jahr 2010 hat der damalige Präsident des Thüringer Landesamtes für Verfassungsschutz vor einer Verharmlosung der linksextremen Szene gewarnt. Das demokratische Spektrum wahre nicht immer die nötige Distanz. Die linke Szene hat sich in Thüringen seither immer weiter radikalisiert. Immer öfter und mit steigender Brutalität greifen linksextreme Gewalttäter beispielsweise aus den Reihen der sogenannten Antifaschisten ihnen politisch missliebige Personen körperlich an, attackieren Veranstaltungen, beschädigen Wohnungen, Häuser und Geschäftsräume.
Eigentümer von Veranstaltungsräumen müssen mit Sachbeschädigungen rechnen, wenn sie mit Parteien oder Gruppen zusammenarbeiten,
die in demokratischer Konkurrenz zu den in Thüringen regierungstragenden Parteien stehen. Bürger werden regelmäßig an der Ausübung ihres Grundrechts auf freie Versammlung gehindert. Zudem werden nicht nur immer wieder Einsatzmittel der Polizei zerstört oder beschädigt, sondern Polizisten werden in Verlautbarungen der Szene als Feinde gekennzeichnet und immer häufiger zum Gegenstand von Gewaltattacken. Ebenso steigt die Anzahl linksextremistischer Attacken gegen Amts- und Mandatsträger wie auch gegen Bewerber um politische Mandate und Ämter, was stets auch einen unmittelbaren Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellt.
Thüringen hat sich mithin zu einem Zentrum linker Gewalt entwickelt.
Diesen besorgniserregenden Entwicklungen schaut die Landesregierung seit langem nicht nur mit erstaunlicher Passivität zu, vielmehr erzeugt sie selbst ein öffentliches Klima, in welchem sich linksextremistische Gewalttäter sicher fühlen. Tatsächlich beteiligen sich sogar Politiker der Regierungskoalition an entsprechenden Aktivitäten der gewaltbereiten linken Szene. Zuletzt etwa marschierten solche Politiker bei einer von sogenannten Antifaschisten dominierten Demonstration am 1. Mai 2023 mit, die unter dem Motto „Arbeiterinnenkampftag – Kämpfe verbinden – Kapitalismus überwinden – willst du mit mir Randale machen“ angemeldet worden war. Bei diesem Aufzug kam es zu einem aggressiven Durchbruchsversuch, bei dem ein Polizist verletzt wurde.
Charakteristisch für die Lage ist auch der Umstand, dass in Thüringen die Aufklärungsquote bei politisch motivierten Straftaten von links über
Jahre hinweg auf niedrigem Niveau verharrte. Erst in jüngster Zeit gesteht der Thüringer Minister für Inneres und Kommunales ein, dass eine
zunehmende Radikalisierung im Bereich des Linksextremismus zu verzeichnen sei. Selbst der Chef des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz kommt nicht mehr umhin zuzugeben, dass es eine wachsende Radikalisierung im linken Lager gebe und selbst die Akzeptanz brutalster Gewalt hier zunehme.
Die beschriebene Entwicklung im Bereich des Linksextremismus in Thüringen muss gestoppt und umgekehrt, die Sicherheit von Leib und Leben aller Bürger vom Staat gewährleistet, das Recht durchgesetzt und die rechtsstaatliche Ordnung verteidigt werden. Hierzu muss der Freistaat Thüringen den Kampf gegen linke Gewalttaten mit Entschiedenheit führen. Politisch links motivierte Straftaten müssen konsequent aufgeklärt und geahndet werden. Die Verharmlosung des Linksextremismus hat ebenso zu unterbleiben wie der ideologische Schulterschluss von Politikern und die staatliche Finanzierung extremistischer Bestrebungen in Form der Förderung diverser Vereine, Initiativen und Gruppierungen der sogenannten Zivilgesellschaft, die de facto als linksextremistische
Vereinigungen insbesondere auch gegen oppositionelle Parteien und Gruppierungen agitieren und agieren.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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