Die Landkreise und kreisfreien Städte oder die von ihnen hierzu gebildeten Zweckverbände in Thüringen sind nach § 5 Abs. 1 des Thüringer
Rettungsdienstgesetzes (ThürRettG) Aufgabenträger des bodengebundenen Rettungsdiensts in ihrem Landkreis-/Stadt-/Verbandsgebiet. Sie
können gemäß § 6 Abs. 1 ThürRettG die Durchführung der Aufgaben des Rettungsdiensts durch öffentlich-rechtlichen Vertrag Dritten übertragen.
Einem Beitrag des Wirtschaftsmagazins „Plusminus“ des Rundfunkverbunds ARD vom 11. Oktober 2023 war zu entnehmen, dass Rettungsdienste in Deutschland aufgrund bestehenden Personalmangels für bis zu ein Drittel ihres Personals auf Leiharbeiter zurückgreifen würden. Die
Gründe hierfür und die Folgen hiervon wurden in dem Beitrag erläutert.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales ist nach § 35 Abs. 1 ThürRettG in Verbindung mit § 118 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung
oberste Rechtsaufsichtsbehörde für einen den Landkreisen und kreisfreien Städten oder von ihnen hierzu gebildeten Zweckverbänden obliegenden bodengebundenen Rettungsdienst in Thüringen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Landkreise, kreisfreien Städte oder von ihnen hierzu gebildete Zweckverbände sowie von ihnen hiermit durch öffentlich-rechtlichen
Vertrag beauftragte Dritte verfügen zum Stichtag 30. September 2023 über Leiharbeiter zur Sicherstellung des bodengebundenen Rettungsdiensts (bitte Aufschlüsselung nach Landkreisen, kreisfreien Städten, Rettungsdienstzweckverbänden und von ihnen beauftragten Dritten)?
2. Was sind im jeweiligen Einzelfall nach Frage 1 die Gründe für den Einsatz von Leiharbeitnehmern zur Sicherstellung des bodengebundenen Rettungsdiensts (bitte Aufschlüsselung nach Landkreisen, kreisfreien Städten, Rettungsdienstzweckverbänden und von ihnen hiermit beauftragten Dritten)?
3. Welche Rettungsdienstschulen, die den Erfordernissen des Thüringer Rettungsdienstgesetzes entsprechen, sind in Thüringen derzeit
wo angesiedelt und wer ist Träger hiervon?
4. Ist nach Auffassung der Landesregierung die Aussage in dem Beitrag des Wirtschaftsmagazins „Plusminus“ des Rundfunkverbunds ARD vom 11. Oktober 2023 richtig, dass in Thüringen nur noch eine Rettungsdienstschule besteht und dies auch einen Grund für den Personalmangel in Rettungsdiensten darstellt?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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