Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/5289 in Drucksache 7/8995 ergeben sich Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welcher von wem eingebrachte Vorschlag wurde auf der Ministerpräsidentenkonferenz am 6. November 2023 als „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ angenommen und inwieweit ändert dieser Vorschlag bisherige Bundesregelungen und bisherige Landesregelungen des Freistaats Thüringen?
2. Welche Vorschläge für den „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ hat Thüringen in welchen Gremien et cetera wann vorgelegt oder mitgetragen und welche dieser Vorschläge sind in den Pakt wie eingeflossen?
3. Welche Änderungen welcher Bundes- und Landesregelungen sind aufgrund des „Pakts für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ erforderlich?
4. Welche Auswirkungen haben die Pläne des Bundes/hat der Pakt auf durch den Beschluss tangierte Gesetze wie das Bundesnaturschutzgesetz, auf das Bodenrecht, das Eigentumsrecht sowie das Thüringer Naturschutzgesetz, auf welche anderen entsprechenden Gesetze auf Landesebene, auf nicht gesetzliche Vorschriften sowie auf Kommunalangelegenheiten des Freistaats Thüringen?
5. Welche Auswirkungen haben die Pläne des Bundes/hat der Pakt auf die öffentliche Beteiligung und entsprechende Bundes- und Landesgesetze sowie Kommunalregelungen zur Öffentlichkeitsbeteiligung (wie beispielsweise das Landesplanungsgesetz)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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