Wir fragen die Landesregierung:
1. Liegt nach Kenntnis der Landesregierung ein gemeindliches, räumliches Gesamtkonzept oder ein Flächennutzungsplan der Gemeinde Gertewitz vor?
2. Falls Frage 1 mit Nein beantwortet wird, welche Auswirkungen ergeben sich für den Fortgang des Verfahrens aus deren Fehlen?
3. Werden Rückbaukosten, beispielsweise im relativen Verhältnis zu den Baukosten, im Durchführungsvertrag gegenüber der Gemeinde abgesichert?
4. Wurden zwischenzeitlich Vorhabenträger und die Grundstücksverhältnisse konkret benannt, um abschätzen zu können, ob die Voraussetzungen für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfüllt werden?
5. Falls Frage 4 mit Nein beantwortet wird, bis wann wird dies in welcher Form und an welchen Stellen des Verfahrens nachgeholt?
6. In welcher Form unterstützt oder initiiert die Landesregierung die Diskussion eines gemeindeübergreifenden Konzepts, um für die Nutzung regenerativer Energien die am besten geeigneten Flächen mit den wenigsten Auswirkungen auf die Freiraumnutzungen (Landwirtschaft, Wald, Erholung und Lebensraum für Flora und Fauna) sowie für das Landschaftsbild zu finden?
7. Welcher Stellenwert wird den Aussagen der beiden Jagdausübungsberechtigten des Gemeinschaftsjagdbezirks Gertewitz zugemessen, die eine enorme Beeinträchtigung der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung ihres Jagdbezirks und schwere Folgen für die Tier- und Pflanzenwelt durch die Photovoltaik-Freiflächenanlage erwarten?
8. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung dazu, dass die Bauarbeiten und die spätere Nutzung der Photovoltaikanlage auf den geplanten Flächen den vorhandenen Wildarten im Gebiet für die nächsten Jahrzehnte einen erheblichen Teil ihres Lebensraums entziehen (bitte begründen)?

9. Welchen Stellenwert und welche Gewichtung nimmt die ablehnende Stellungnahme des zuständigen Fachdienstes der Kreisverwaltung
nach Ansicht der Landesregierung ein, die darauf gründet, dass die „Photovoltaik-Freiflächenanlage Gertewitz“ auf einer land- und forstwirtschaftlich genutzten Fläche und in einem „Vorbehaltsgebiet Freiraumsicherung“ erbaut werden soll (bitte begründen)?
10.Unter welchen einzelnen Voraussetzungen befürwortet die Landesregierung eine Nutzung von land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (bitte begründen)?
11.Unter welchen einzelnen Voraussetzungen befürwortet die Landesregierung Photovoltaik-Freiflächenanlagen in „Vorbehaltsgebieten Freiraumsicherung“ (bitte begründen)?
12.Handelt es sich nach Kenntnis der Landesregierung um ein Gebiet, das aufgrund vorhandener Infrastrukturen ein eingeschränktes Freiraumpotenzial vorweist, oder um ein landwirtschaftlich benachteiligtes Gebiet, das entsprechend einem Entwurf des Landesentwicklungsprogramms vom 22. November 2022 eine Voraussetzung für die Nutzung zur Errichtung „großflächiger Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie“ sein sollte?
13.Wird die Landesregierung das Vorhaben „Photovoltaik-Freiflächenanlage Gertewitz“ beanstanden, falls der aktuelle Entwurf des Landesentwicklungsprogramms in Kraft gesetzt wird?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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