Wir fragen die Landesregierung:
1. Hat die Landesregierung von der ablehnenden Stellungnahme des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Zeulenroda für die „Photovoltaik-Freiflächenanlage Gertewitz“ Kenntnis? Welche Auffassung vertritt die Landesregierung dazu?
2. Nach Einschätzung des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Zeulenroda ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan „sehr kritisch“; welche Auffassung vertritt die Landesregierung dazu?
3. Auf welche Weise kann die Nachnutzung der Fläche schon während der Planung festgelegt werden?
4. Ist dies im Fall der „Photovoltaik-Freiflächenanlage Gertewitz“ eine notwendige Anforderung?
5. Ist dies im Fall der „Photovoltaik-Freiflächenanlage Gertewitz“ erfolgt?
6. Welche Auswirkungen auf den Verlauf des Genehmigungsverfahrens hat es, wenn der Forderung des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Zeulenroda nicht gefolgt wird?