Wir fragen die Landesregierung:
1. Hat die Landesregierung von der ablehnenden Stellungnahme des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Zeulenroda für die „Photovoltaik-Freiflächenanlage Gertewitz“ Kenntnis? Welche Auffassung vertritt die Landesregierung dazu?
2. Nach Einschätzung des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Zeulenroda ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan „sehr kritisch“; welche Auffassung vertritt die Landesregierung dazu?
3. Auf welche Weise kann die Nachnutzung der Fläche schon während der Planung festgelegt werden?
4. Ist dies im Fall der „Photovoltaik-Freiflächenanlage Gertewitz“ eine notwendige Anforderung?
5. Ist dies im Fall der „Photovoltaik-Freiflächenanlage Gertewitz“ erfolgt?
6. Welche Auswirkungen auf den Verlauf des Genehmigungsverfahrens hat es, wenn der Forderung des Landesamts für Landwirtschaft und Ländlichen Raum Zeulenroda nicht gefolgt wird?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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