Die Kleine Anfrage 7/5007 vom 20. Juni 2023 wurde mit Antwort der Landesregierung vom 12. September 2023 (Drucksache 7/8745) nicht ausreichend beantwortet. Sofern in der Antwort der Landesregierung zu den Fragen 4 bis 9 von Prüfung und Beratung sowie in der Antwort zur Frage 10 von fehlender Kenntnis die Rede ist, gibt dies Anlass zu Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wurden die Sachverhaltsprüfung und eine gegebenenfalls erforderliche Beratung des Landkreises Weimarer Land nach der Antwort zu den Fragen 4 bis 9 der Kleinen Anfrage vom 20. Juni 2023 bereits beendet und wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
2. Gab es zu dem Sachverhalt nach Frage 10 der Kleinen Anfrage vom 20. Juni 2023 eine Untersuchung von Amts wegen nach § 24 Abs. 1 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes und falls nein, warum nicht?
3. Beabsichtigt die Landesregierung, hinsichtlich der der Kleinen Anfrage 7/5007 vom 20. Juni 2023 zugrunde liegenden Sachverhalte rechtsaufsichtliche Maßnahmen gegenüber dem Landkreis Weimarer Land zu veranlassen, wenn ja, welche und wenn nein, warum nicht?
4. Sofern Rechtsverletzungen der Landrätin des Landkreises Weimarer Land in den der Kleinen Anfrage 7/5007 vom 20. Juni 2023 zugrunde liegenden Sachverhalten gegeben sind, beabsichtigt die Landesregierung als Disziplinarbehörde disziplinarrechtliche Maßnahmen gegenüber der Landrätin, wenn ja, welche und wenn nein, warum nicht?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache