Ende Oktober 2021 hat ein 25-jähriger afghanischer Flüchtling die Frauenbergkirche in Nordhausen geschändet. Auch ein historisches Kruzifix wurde dabei zerstört.
In der Nacht zum 12. November 2023 haben zwei Männer aus Libyen Gedenkzettel an einer Erfurter Synagoge angezündet. Zu diesem zweiten Vorfall äußerten sich sowohl der Minister für Inneres und Kommunales als auch der Ministerpräsident umgehend öffentlich.
Ich frage die Landesregierung:
1. Tätigten der Minister für Inneres und Kommunales und der Ministerpräsident die unmittelbare öffentliche Verurteilung des Angriffs auf die
Erfurter Synagoge in ihrem Amt, als Teil der Landesregierung oder in einem rein privaten Kontext?
2. Stellt die Schändung einer christlichen Kirche nach Ansicht der Landesregierung in vergleichbarer Weise einen Angriff auf unsere Gesellschaft und Werte dar, wie dies nach Aussage des Ministers für Inneres und Kommunales im Falle des Angriffs auf die Erfurter Synagoge der Fall ist? Falls ja, wurde dies vom Minister in ebenso deutlicher Sprache kommuniziert und mit welchen Worten? Falls nein, warum kommen unterschiedliche Maßstäbe zur Anwendung? Wie begründet die Landesregierung Ihre diesbezügliche Position?
3. Wurde bei der Tat des afghanischen Flüchtlings, welcher die Kirche in Nordhausen schändete, nach Ansicht der Landesregierung ebenfalls eine „rote Linie überschritten“, wie dies vom Ministerpräsidenten zum Angriff an der Erfurter Synagoge öffentlich geäußert wurde, und werden Schritte zur Prävention bezüglich zukünftiger vergleichbarer Taten unternommen? Falls nein, warum nicht?
4. Welchen Ausgang hatte das Strafverfahren gegen den afghanischen Flüchtling nach Kenntnis der Landesregierung?
5. Welchen asylrechtlichen Status genießt der afghanische Flüchtling, welcher die Kirche in Nordhausen schändete, und welche Auswirkungen hatten die von ihm begangenen Straftaten auf seinen Aufenthaltsstatus in Deutschland?
6. Wurde der afghanische Flüchtling nach Kenntnis der Landesregierung abgeschoben? Falls ja, mit welcher Begründung?

7. Was hat die angekündigte Prüfung durch den Ministerpräsidenten bezüglich der Ausweisung der beiden Tatverdächtigen Libyer ergeben und auf Grundlage welcher rechtlichen Möglichkeiten soll die angekündigte Ausweisung umgesetzt werden?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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