Mit dem nachfolgenden Fragenkatalog soll geklärt werden, welche Bau oder Erkundungsmaßnahmen in Thüringen vor dem Planfeststellungsbeschluss gegebenenfalls bereits geplant und durchgeführt werden sollen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche konkreten Maßnahmen (Bohrungen, Rodungen et cetera) für die SuedLink-Trasse sollen in Thüringen vor dem Planfeststellungsbeschluss erfolgen (bitte aufschlüsseln nach Zeitpunkt sowie Örtlichkeit der Maßnahme)?
2. Auf welcher rechtlichen Grundlage basieren die Maßnahmen?
3. Welche Landesbehörden und welche Kommunalbehörden sind in diese möglichen vorzeitigen Maßnahmen nach Kenntnis der Landesregierung eingebunden?
4. Inwieweit sind diese Maßnahmen reversibel und wie könnten sie gegebenenfalls rückgängig gemacht werden?
5. Welche Stelle hat wann und mit welchem Ergebnis überprüft, ob und wie die Maßnahmen rückgängig gemacht werden können?
6. Welche Überprüfungen hinsichtlich der Umweltverträglichkeit, des Naturschutzes et cetera haben durch welche Landesbehörden und durch welche Kommunalbehörden bezüglich der möglichen vorzeitigen Baumaßnahmen stattgefunden?
7. Hat die Landesregierung von dem Ergebnis der Überprüfungen Kenntnis und wenn ja, welche?
8. Wie wirkt sich das Vorhandensein von Überresten oder Nachweisen einer Siedlung in der Nähe von Meiningen, Ortsteil Henneberg, auf die möglichen vorzeitigen Maßnahmen und den Bau der Trasse aus?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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