Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 7/3661 in Drucksache 7/6459
und der Kleinen Anfrage 7/5298 in Drucksache 7/9073 ergeben sich erneut Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Fälle, in denen in Thüringen Hunde aus Fahrzeugen vor dem Hitzetod zu retten waren, gab es im Zeitraum vom 1. August 2022 bis zum 31. August 2023 (bitte nach Landkreis und kreisfreier Stadt aufschlüsseln)?
2. In wie vielen der Fälle (Frage 1) verstarb der Hund vor, während oder nach der Rettung durch das Zurücklassen bei Hitze im Auto oder wurde der Tod des Hundes durch Passanten, Zeugen oder die zu Hilfe gerufenen Einsatzkräfte dokumentiert?
3. In wie vielen der Fälle (Frage 1) wurde der Tatbestand als Ordnungswidrigkeit und in wie vielen als Straftatbestand der Tierquälerei gewertet und anschließend verfolgt?
4. Welche Konsequenzen (Frage 2) ergaben sich daraus für den Hunde- beziehungsweise Autohalter (beispielsweise Höhe des Bußgelds, der Geldstrafe oder Haftstrafe)?
5. In wie vielen Fällen (Frage 3) wurde ein Halteverbot für den Tierhalter ausgesprochen beziehungsweise das Tier (vorübergehend oder dauerhaft) entzogen?
6. In wie vielen Fällen (Frage 1) wurde das Einschlagen der Scheibe durch Passanten beziehungsweise Zeugen durchgeführt und in wie vielen Fällen wurde dies als gerechtfertigter Notstand gewertet?
7. In wie vielen der Fälle (Frage 6) wurde derjenige, der die Scheibe einschlug, vom Hunde- oder Autohalter wegen Sachbeschädigung mit welchem Ausgang angezeigt?
8. In wie vielen der Fälle wurde der Hunde- beziehungsweise Autohalter vor dem Eintreffen der Einsatzkräfte ausfindig gemacht und in wie vielen Fällen danach?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache