Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündete am 15. November 2023, dass das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz 2021 mit Artikel 109 Abs. 3, Artikel 110 Abs. 2 und Artikel 115 Abs. 2 Grundgesetz unvereinbar und nichtig ist. Im Februar 2022 hatte die Bundesregierung im Haushaltsjahr 2021 nicht unmittelbar benötigte Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro, die für die Folgen der Corona-Pandemie vorgesehen waren, dem „Energie- und Klimafonds“ (EKF) zugeführt. Geplant war, dieses Geld aus dem zwischenzeitlich umbenannten „Klima- und Transformationsfonds“ (KTF) in Bereiche wie Erneuerbare
Energien, Elektromobilität oder energetische Gebäudesanierungen zu investieren. Dem Urteil folgend ist die rückwirkende Änderung des Haushaltsgesetzes und des Bundeshaushaltspans 2021 unwirksam. Diesbezüglich stellen sich Fragen, welche dieser Mittel der Freistaat Thüringen im Bereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz wofür erhalten und wofür ausgegeben hat.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Summe hat der Freistaat Thüringen im Bereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz von den 60 Milliarden Euro aus dem KTF wann und wofür erhalten?
2. Wofür wurde dieses Geld bereits wann ausgegeben respektive wofür verplant?
3. Wie hoch ist der Geldbetrag, der von dieser Summe noch nicht durch die Landesregierung im Bereich des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz ausgegeben wurde?
4. Was beabsichtigt das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz mit den noch nicht ausgegebenen Geldern zu tun?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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