Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele praktische Fahrerlaubnisprüfungen fanden nach Kenntnis der Landesregierung in Thüringen seit dem Jahr 2015 statt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
2. Wie lange ist die durchschnittliche Wartedauer im Jahr 2023 nach Anmeldung zur praktischen Prüfung, bis die praktische Fahrerlaubnisprüfung abgelegt werden kann?
3. Wie hat sich die Zahl der Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr in Thüringen seit dem Jahr 2015 entwickelt (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
4. Verfügen alle in Thüringen tätigen Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr über Qualifikationen nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Kraftfahrsachverständigengesetz (KfSachvG) oder wurde vom Landesverwaltungsamt als zuständiger Landesbehörde von möglichen Ausnahmeregelungen nach § 17 KfSachvG Gebrauch gemacht?
5. Wie viele Fahrschulen existieren in Thüringen und in welchen Abständen werden diese auf Grundlage von § 51 Abs. 3 Fahrlehrergesetz geprüft?
6. Nach welchen Kriterien finden die Prüfungen durch das Landesverwaltungsamt statt, zu welcher Art und Zahl an Beanstandungen kommt es pro Jahr seit 2015 (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?
7. Welche Kosten im Sinne einer Kostenrechnung entstehen für das Landesverwaltungsamt je einzelner Prüfung?
8. Werden der jeweiligen Fahrschule die Kosten für die Prüfung in Rechnung gestellt?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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