Medienberichten zufolge, soll ein unbekannter Täter am Mittwochabend, den 22. November 2023, eine Schallschutzwand in einem Einfahrtsbereich des Erfurter Hauptbahnhofs in Brand gesetzt haben. Brandstiftungen und Anschläge auf Bahnanlagen werden bundesweit insbesondere von der linksextremistischen Szene mit einer politischen Motivation verübt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung zu dem oben genannten Sachverhalt vor (anonymisierte Sachverhaltsbeschreibung,
Angabe aller festgestellten Delikte und gegebenenfalls Nebensachverhalte)?
2. Wurde in diesem Zusammenhang eine Messerstecherei polizeilich bekannt und falls ja, was kann zum aktuellen Ermittlungsstand gesagt werden? Welche Brandmittel kamen laut Kenntnis der Landesregierung zum Einsatz?
3. Gegen wie viele (möglicherweise auch unbekannte) Tatverdächtige richtet sich das Ermittlungsverfahren (Anzahl von Tatverdächtigen, die welchen Delikten zugeordnet sind, Alter, Vorstrafen und Staatsangehörigkeit)?
4. Welche einzelnen Indizien lassen nach Kenntnis der Landesregierung Rückschlüsse auf die Motivation des Täters oder der Täter zu?
5. Wurde die Tat als politisch motivierte Straftat klassifiziert und falls ja, in welchem Phänomenbereich erfolgte die Zuordnung?
6. Falls die Tat einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität zugeordnet wurde, welche einzelnen Anhaltspunkte laut des Definitionssystems der Politisch motivierten Kriminalität (vergleiche Drucksache 7/323) ergeben nach Würdigung der Umstände der Tat oder der Einstellung eines möglichen Tatverdächtigen im vorliegenden Fall die Zuordnung zum jeweiligen Phänomenbereich und mit welcher Handlung wurden diese Anhaltspunkte verwirklicht (dies meint nicht die weitgehend ungenaue und bisher in derartigen Zusammenhängen gegebene Formulierung, dass gemäß Definitionssystem der
Politisch motivierten Kriminalität die Umstände der Tat und vorliegende Erkenntnisse zum Täter zur Einstufung führten)?

7. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung Hinweise auf eine Verbindung zwischen der Brandstiftung vom 22. November 2023 und der Bombendrohung am Erfurter Bahnhof am 5. Juni 2023 (Vorlage 7/5282) und falls ja, wie stellt sich diese Verbindung dar?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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