I. Der Landtag stellt fest:
1. Angesichts der alternden Bevölkerung in Thüringen braucht es eine stabilisierende Bevölkerungspolitik, welche auf eigenen Nachwuchs statt auf Massenzuwanderung setzt.
2. Vor diesem Hintergrund müssen geeignete Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden, um die Anzahl der Geburten in Thüringen zu erhöhen.
3. Die faktische Reduzierung der Familienpolitik auf das Thema der Vereinbarkeit von Familie und Beruf greift zu kurz. Es bedarf gezielter finanzieller Anreize, die die Umsetzung eines Kinderwunsches bei jungen Menschen fördern. Das gilt im besonderen Maße für Familien, die ihr Einkommen weitgehend unabhängig von staatlichen Transferleistungen erzielen und mit ihren Leistungen als Arbeitnehmer und Selbstständige die wirtschaftlichen Grundlagen
des Gemeinwesens schaffen.
4. Maßnahmen, die der hohen Abgabenlast junger Arbeitnehmer und Selbstständiger entgegenwirken, sind im besonderen Maße geeignet, die finanziellen Belastungen durch die Geburt eines Kindes abzusenken.
II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. jedes neugeborene Kind, dessen Eltern mit Hauptwohnsitz in Thüringen gemeldet und aufgrund unselbstständiger oder selbstständiger Erwerbstätigkeit einkommensteuerpflichtig sind, mit einem steuerfreien Kinderbegrüßungsgeld in Höhe von insgesamt
10.000 Euro zu fördern;
2. das Kinderbegrüßungsgeld hierzu in den ersten fünf Jahren nach der Geburt des Kindes an die hauptwohnsitzlich in Thüringen gemeldeten und aus unselbstständiger oder selbstständiger Erwerbstätigkeit einkommensteuerpflichtigen Elternteile gemäß deren gemeinsamer Erklärung in fünf Teilen zu je 2.000 Euro mit Einkommensteuerzahlungen oder Vorauszahlungen zu verrechnen bzw. als Guthaben auszuzahlen.
Begründung:
Die Zahl der Lebendgeburten ist in Thüringen von 17.577 im Jahr 2000 auf 14.131 im Jahr 2022 zurückgegangen. Dieser Negativtrend gefährdet langfristig alle Bereiche der Gesellschaft und muss daher durch eine verantwortungsbewusste, zukunftsorientierte Familienpolitik gestoppt und umgekehrt werden.
Laut dem im März 2023 vom Bundesministerium für Familien zuständigen veröffentlichten Familienbarometer bewerten 57 Prozent der Eltern mit minderjährigen Kindern ihre wirtschaftliche Lage aufgrund der allgemeinen ökonomischen Situation und der Inflation nicht positiv. Daher ist es von ausschlaggebender Bedeutung, endlich ausreichende finanzielle Anreize zu setzen.
Angesichts der dramatischen demographischen Entwicklung in Thüringen muss eine solche Familienpolitik eine aktive Förderung der Umsetzung des Kinderwunsches gerade auch in den Familien verfolgen, die als Arbeitnehmer und Selbstständige zu den Leistungsträgern der Gesellschaft zählen. Der stetig abnehmende Bevölkerungsanteil, der mit seiner beruflichen Tätigkeit und seinen Einkommensteuerzahlungen die ökonomische Grundlage für das Gemeinwesen erwirtschaftet und die Handlungsfähigkeit des Staates gewährleistet, schiebt zu oft auch aus finanziellen Gründen den Kinderwunsch so lange auf, bis dieser nicht mehr erfüllbar Ist. Das muss geändert werden, weil Familien, die ihr Einkommen als Arbeitnehmer oder Selbstständige erwerben, auch ihren Kindern die Werte vermitteln, auf denen der Erhalt der Gesellschaft letztlich beruht.
Als Maßnahme ist das vorgeschlagene Kinderbegrüßungsgeld für unselbstständig oder selbstständig erwerbstätige Eltern zur Erreichung des Zwecks geeignet. Mit ihm soll neben der Förderung des Kinderwunsches der Lebensmittelpunkt junger Familien Erwerbstätiger in Thüringen verfestigt und dem Wegzug in benachbarte Länder mit höherem Gehaltsniveau entgegengewirkt werden. Es begünstigt – unabhängig von der Staatsbürgerschaft – einkommenssteuerpflichtige Arbeitnehmer und Selbstständige mit Wohnsitz in Thüringen. Selbstverständlich darf das Kinderbegrüßungsgeld mit Blick auf die genannten Ziele nicht isoliert betrachtet werden, sondern ist um weitere Maßnahmen zu ergänzen.