Aus der Antwort zur Kleinen Anfrage 7/5086 in Drucksache 7/8878 ergeben sich Nachfragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche einzelnen Vorerfahrungen oder nachweisbaren Arbeits- und Anstellungsverhältnisse des mit Wirkung zum 1. Dezember 2015 eingestellten Präsidenten der Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“
im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales gingen in die Auswahlentscheidung ein?
2. War für die Auswahlentscheidung relevant, dass der mit Wirkung zum 1. Dezember 2015 eingestellte Präsident der Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Mitglied im Stiftungsrat der Amadeu Antonio Stiftung ist? Falls ja, wie wird dies begründet?
3. Wie viele Personen mit der Befähigung zum Richteramt sind aktuell in der Leitung der Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales eingesetzt und welche Positionen betrifft das?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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