Aus der Antwort der Landesregierung in Drucksache 7/8890 zur Kleinen Anfrage 7/5202 ergeben sich Nachfragen.
Das Definitionssystem der Politisch motivierten Kriminalität beinhaltet für jeden Phänomenbereich Anhaltspunkte, die erfüllt sein müssen, um eine Straftat einem der Phänomenbereiche zuzuordnen. Für jeden Phänomenbereich werden dabei eigene Anhaltspunkte wörtlich benannt.
Erweitert wird diese Zuordnung in den Phänomenbereichen -links- und -rechts- um konkrete Bezüge, die mit dem Wort „insbesondere“ eingeleitet werden (vergleiche Drucksache 7/323).
Ich frage die Landesregierung:
1. Welchen Verlauf nahm die Versammlung am 21. August 2023 in Gera (möglichst detaillierte Beschreibung des Versammlungsverlaufs)?
2. War die Versammlung angemeldet?
3. Welche einzelnen Auflagen wurden für die Durchführung der Versammlung von welcher staatlichen Stelle festgelegt?
4. Wurden die Auflagen eingehalten?
5. Falls die Auflagen nicht eingehalten wurden, welche Verstöße dagegen lagen vor und wie wurde darauf reagiert?
6. Aus welchen einzelnen politisch zuordenbaren Gruppen nahmen nach Erkenntnissen der Landesregierung Personen an diesem Versammlungsgeschehen in welcher Anzahl teil?
7. Verlief die Versammlung friedlich?
8. Von welchen zuvor benannten Gruppen ging welche Art von Aggression aus (detaillierte Beschreibung aller diesbezüglichen Einzelsachverhalte)?
9. Welche Erkenntnisse und Informationen liegen der Abteilung „Amt für Verfassungsschutz“ im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales jeweils zu diesen einzelnen Gruppen vor?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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