I. Der Landtag stellt fest,
1. dass das Ökosystem Wald Arterhalt und Artenvielfalt garantiert, der Wald Kohlenstoffdioxid bindet und Wasser speichert, die Lebensqualität und Erholung der Menschen gewährleistet und wichtiger Tourismusmagnet und Wirtschaftsfaktor ist;
2. dass mit aktuell 110.000 Hektar ein Fünftel der Thüringer Wälder geschädigt ist;
3. dass die aktive Wiederbewaldung finanziell und personell so zu gestalten ist, dass die entstandenen Kalamitätsflächen zeitnah wiederbewaldet werden können;
4. dass die von der Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf eingestellten Summen für die aktive Wiederbewaldung der Schadflächen nicht ausreichen, um diese Aufforstung zu meistern;
5. dass die von der Landesregierung in ihrem Gesetzentwurf eingestellten Summen zur Gewinnung von Forstfachkräften durch entsprechende Bewerbung und Anwerbung nicht ausreichen, um das für die Wiederbewaldung nötige Personal stellen zu können.
II. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, 1. zur Fachkräftegewinnung und Fachkräfterückgewinnung die im Haushalt eingestellten Gelder in attraktive und effektive Bewerbungsmaßnahmen zu investieren;
2. die zur Saatgutgewinnung eingestellten Gelder auch zur Erhöhung der eigenen Saatgutproduktion zu verwenden;
3. die aktive Wiederbewaldung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterstützen;

4. die Kalamitätsflächen nicht als Flächen für die Windkraftindustrie zu betrachten;
5. dem zuständigen Ausschuss des Landtags bis zum 31. März 2024 über die Umsetzung zu berichten, das heißt, wie sich die aktuelle
Schadflächenbekämpfung und die Gewinnung und Rückgewinnung von Forstfachkräften mit der jeweils veranschlagten Summe abzeichnen.

Begründung:
Zum aktuellen Stand sind über 100.000 Hektar Schadfläche in Thüringen über alle Eigentumsformen hinweg durch Befall mit Forstschädlingen und Wassermangel zu verzeichnen, dabei fallen etwa 30.000 Hektar im Staatsforst an, die zu etwa 20 Prozent aktiv wiederbewaldet wurden.
Die Wiederbewaldung der geschädigten Flächen ist eine Herausforderung für die nächsten Jahrzehnte in Thüringen, um resilientere Mischwälder zu erhalten. Dazu bedarf es einer landesweiten Kraftanstrengung.
Damit diese erfolgreich ist, müssen die dafür im Haushalt eingestellten Gelder für Wiederbewaldung und Waldumbau ausreichen, um möglichst
standortheimische oder zumindest standortgerechte, widerstandsfähigere Arten anzupflanzen. Zum Zweck einer schnellen und effizienten
Aufforstung muss zudem das Personal der Landesforstanstalt aufgestockt werden. Die Gewinnung und die Rückgewinnung von Forstfachkräften müssen durch eine entsprechend attraktiv angelegte und effiziente Werbekampagne gelingen. Die eigens in Thüringen produzierten Saatgutmengen müssen vergrößert werden. Aber auch Totholz muss im Wald der Zukunft erlaubt sein, sofern es der Umgebung nicht schadet.
Denn auch hier herrscht Leben. Dieser Wald kann dann durch entsprechendes Monitoring überwacht und gehegt werden. Politische Ansinnen, Waldflächen und insbesondere entstandene Kahlflächen zum Bau von Windkraftanlagen zu nutzen, sind strikt abzulehnen: Grundsätzlich dürfen Waldflächen keine Standorte für die Windkraftindustrie werden.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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