Mit dem vom Landtag beschlossenen Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 wurde in Titel 633 06 des Kapitels 03 18 im Einzelplan 03 eine Feuerwehrpauschale in Höhe von zehn Millionen Euro als Zuweisung an Gemeinden und Gemeindeverbände festgesetzt. Der Beantragung und Auszahlung dieser Feuerwehrpauschale liegt die Förderrichtlinie für eine landesweite Feuerwehrpauschale 2023 vom 5. Mai 2023 zugrunde.
Ich frage die Landesregierung:
1. In welcher Höhe wurden finanzielle Mittel der Feuerwehrpauschale zum 30. November 2023 zur Auszahlung gebracht?
2. Welche Gemeinden, Städte, Brandschutzverbände oder Träger öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen nach § 5 Abs. 1 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes, die Aufgabenträger freiwilliger Feuerwehren in Thüringen sind, haben nicht fristgerecht bis zum 31. Oktober 2023 die Auszahlung der Feuerwehrpauschale beantragt?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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