In dem Artikel „Entscheidung über Standort für neue Erstaufnahmeeinrichtung in Thüringen ist gefallen“ in der Tageszeitung „Thüringer Allgemeine“ vom 27. November 2023 wird unter anderem ausgeführt, dass angebotene Objekte in Nordhausen und Kölleda (Landkreis Sömmerda) als Standorte für Erstaufnahmeeinrichtungen geprüft werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Um welches konkrete Objekt handelt es sich in Kölleda (bitte postalische Anschrift angeben)?
2. Wer ist Anbieter dieser Immobilie und in welchem Eigentumsverhältnis (Eigentümer, Besitzer, Pächter) zu dieser steht er?
3. Welche Konditionen beziehungsweise Rahmenbedingungen sind im Markterkundungsverfahren außer der Kapazität von 700 Unterbringungsplätzen und der Jährlichkeit angesetzt?
4. Inwieweit wurden die örtlichen politischen Entscheidungsträger bisher in das Verfahren eingebunden und falls dies noch nicht geschehen sein sollte, wie und wann ist das geplant?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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