In Thüringen wurde zur Umsetzung des Artikels 97 der Verfassung des Freistaats Thüringen eine Landesbehörde zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung eingerichtet: das im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales eingegliederte Amt für Verfassungsschutz. Dieses Amt verfehlt seit Jahren infolge politischer Instrumentalisierung erkennbar seinen gesetzlich definierten Zweck, indem es friedliche Opposition, welche klar auf dem Boden der Verfassungsordnung steht, diffamiert, verächtlich macht und als verfassungsfeindlich verleumdet. Die Arbeit der Behörde richtet sich dabei vielfach etwa gegen das Recht der freien Meinungsäußerung oder das Parteienprivileg des Grundgesetzes.
Einen Geheimdienst, der zur Bekämpfung politischer Opposition instrumentalisiert wird, darf es in einem demokratischen Rechtsstaat nicht geben.
Vor diesem Hintergrund erweist es sich als erforderlich, die Finanzausstattung der Behörde deutlich zu reduzieren und einen grundlegenden
Revisionsprozess einzuleiten. Dieser Prozess muss darauf abzielen, die rechtlichen Grundlagen für einen neu auszurichtenden Inlandsgeheimdienst zu schaffen, der sich auf die Aufklärung von Wirtschaftsspionage sowie von terroristischen Bestrebungen konzentriert.
Die Landesregierung wird daher aufgefordert, entsprechende hierauf gerichtete Reformschritte einzuleiten.