Laut Medienberichten, unter anderem in der Tageszeitung „Thüringer Allgemeine“ vom 14. Dezember 2023, plant die Landesregierung, die Kommunen bei der Wärmeplanung durch ein flächendeckendes Beratungsangebot zu unterstützen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ab wann sollen die in den Berichten erwähnten Beratungen angeboten werden und welche konkreten Beratungsinhalte sollen von wem angeboten werden?
2. Werden diese Beratungen kostenfrei oder kostenpflichtig sein und wenn sie kostenpflichtig sein sollen, welche Kosten werden dafür (gegebenenfalls in welchem Umfang) erhoben?
3. Gab es bezüglich solcher Beratungsangebote bereits Vereinbarungen des Landes mit der Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur (ThEGA), der Thüringer Energie AG (TEAG) und den kommunalen Stadtwerken und wenn ja, wann und gegebenenfalls mit welchen kommunalen Stadtwerken?
4. Sollen die ThEGA, die TEAG oder anderweitige Beratungsanbieter vom Land finanzielle oder andere Mittel für die Beratungen der Kommunen erhalten und wenn ja, welche?
5. Haben sich Kommunen mit Bitten nach Beratungsangeboten zur kommunalen Wärmeplanung an die Landesregierung gewandt und wenn ja, wann und welche?
6. Von welchem Kosten- und Personalaufwand für die Wärmeplanung geht die Landesregierung bei Kommunen mit welcher Einwohnerzahl aus?
7. Sieht die Landesregierung die im geänderten Gebäudeenergiegesetz fixierten Fristen zur Erfüllung der 65-Prozent-Regel als realistisch, das heißt als umsetzbar, an (bitte begründen)?
8. Wie und wann hat sich das Land auf Bundesebene für Fördermittel zur Wärmeplanung und für die Umsetzung von Wärmekonzepten mit welchem Ergebnis eingesetzt?

9. Wie und wann will sich das Land gegebenenfalls noch dafür einsetzen (siehe Frage 8)?
10.Welche Summe sieht die Landesregierung warum als zielführend an (siehe Frage 8)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache