Nach einem Pressebericht vom 15. Dezember 2023 erhalten mehrere Thüringer Schaf- und Ziegenbetriebe durch die Änderung des Stichtags zur Meldung der aktuellen Tierbestände vom 15. Mai 2023 auf den 17. Januar 2023 keine Muttertierprämie.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Gründe liegen für die Änderung der Frist zur Meldung der Tierbestände von Mai auf Januar vor und handelt es sich hier um eine rückwirkende Änderung?
2. Falls es sich um eine rückwirkende Änderung handelt, auf welcher rechtlichen Grundlage kann eine solche erfolgen?
3. Wie viele Thüringer Schaf- und Ziegenbetriebe haben welche Bestände zum 17. Januar 2023 gemeldet und wie viele haben welche Bestände zum 15. Mai 2023 gemeldet?
4. Wie viel Prozent der Thüringer Schaf- und Ziegenbetriebe haben demnach ihre Bestände zum 17. Januar 2023 respektive zum 15. Mai 2023 gemeldet und wie viele haben sie nicht gemeldet?
5. Wie viele Thüringer Schaf- und Ziegenbetriebe sind durch das Ausbleiben der Prämie in welcher Höhe betroffen (bitte jeweiligen Tierbestand angeben)?
6. Wann haben diese Betriebe ihre Tierbestände wem gegenüber jeweils gemeldet?
7. Wann wurden diese Betriebe über das Ausbleiben der Auszahlung der Muttertierprämie von wem informiert und welche Gründe wurden jeweils für das Ausbleiben angegeben?
8. Welche Meldefrist für Schaf- und Ziegenbestände soll nach aktuellem Stand für das Jahr 2024 gelten und wurde dies den entsprechenden Betrieben bereits gemeldet, wenn ja, wann?
9. Hält die Landesregierung die Tierbestandsmeldung im Januar für praktikabel und welche Vorteile und welche Nachteile gibt es jeweils für eine solche Meldung im Januar beziehungsweise im Mai eines
Jahres (bitte begründen)?

10.Trifft es zu, dass in einem Schreiben vom 19. Oktober 2023 das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft bestätigte, dass Schafund Ziegenhalter, die ihre Tiere bis zum 15. Mai 2023 gemeldet haben, anspruchsberechtigt seien, und wenn ja, was hat sich danach geändert, sodass die Meldefrist vom 15. Mai 2023 auf den 17. Januar 2023 gelegt wurde?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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