Zur Talsperre Windischleuba und den sich dort angesammelten Sedimenten ergeben sich Fragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Trifft es zu, dass die Gemeinde Fockendorf im Jahr 2019 einen Antrag auf Untersuchung einer Altlastenverdachtsfläche in der Talsperre Windischleuba/Fockendorf gestellt hat?
2. An wen richtete sich ein gegebenenfalls gestellter Antrag und wie wurde der Antrag (in welcher Höhe) wann beschieden? Wenn der Antrag nicht beschieden wurde, warum nicht?
3. Hat es zwischenzeitlich eine Altlastenuntersuchung gegeben?
4. Sofern zwischenzeitlich eine Altlastenuntersuchung durchgeführt worden ist, wann ist mit welchen Ergebnissen zu rechnen?
5. Sofern zwischenzeitlich keine Altlastenuntersuchung erfolgt ist, wann wird es eine solche Untersuchung geben?
6. Welche Kosten entstehen nach Kenntnis der Landesregierung für diese Altlastenuntersuchung?
7. Wer trägt zu welchen Anteilen die Kosten für die Altlastenuntersuchung?
8. Führt der aktuelle Zustand der Talsperre nach Kenntnis der Landesregierung zu einer Sedimentierung der Pleiße, wenn ja, welche Gefahr für Umwelt und Menschen geht damit einher?
9. Falls der aktuelle Zustand der Talsperre Windischleuba zu einer Sedimentierung in der Pleiße führt, inwieweit ist die Funktion der Pleiße als Fließgewässer noch gewährleistet?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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