Zwischen Sülzdorf und Mönchshof im Landkreis Hildburghausen ist laut Medienberichten ein Solarpark geplant.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Voraussetzungen müssen nach Kenntnis der Landesregierung vorliegen, damit ein Solarpark als privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs. 1 oder als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch beantragt und von der Baubehörde positiv beschieden werden könnte?
2. Welchen Einfluss haben geschützte Tierarten, Schutzgebiete, Streuobstwiesen, Biotopflächen et cetera auf die Genehmigung und den Bau eines Solarparks?
3. Welchen Einfluss haben durch das Kulturlandschaftsprogramm oder andere Landesprogramme, Bundesprogramme oder EU-Programme
geförderte landwirtschaftliche und anderweitige Flächen auf Genehmigung und Bau eines Solarparks oder des zugehörigen Umspannwerks, sofern dies auf derlei Flächen geplant wird?
4. Welche rückwirkenden Folgen hätten die Genehmigung und der Bau eines Solarparks oder des zugehörigen Umspannwerks gegebenenfalls auf die bereits beschiedene oder beantragte Förderung der erwähnten Landes-, Bundes- oder EU-Programme?
5. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung einen Bauantrag für den genannten geplanten Solarpark, wenn ja, wann wurde er gestellt und wie gegebenenfalls beschieden?
6. Welche Anforderungen werden landesseitig an den Rückbau von Photovoltaikflächen, Solarparks, Umspannwerken auf landwirtschaftlich genutzten Flächen gestellt?
7. Welche Anforderungen werden landesseitig an die Schaffung von Ausgleichsmaßnahmen oder Aufwertungsmaßnahmen beim Bau von Photovoltaikanlagen oder Solarparks auf Landwirtschaftsflächen gestellt?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache