In einer Mitteilung vom 1. Dezember 2023 äußert sich das Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) unter anderem zum Vorschlag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) den Wolfsabschuss betreffend.
Ich frage die Landesregierung:
1. Plant das TMUEN, den Vorschlag des BMUV beziehungsweise den am 1. Dezember 2023 erfolgten Beschluss der Umweltministerkonferenz zum Schnellabschuss für Wölfe in Thüringen umzusetzen, wenn ja, wann, wenn nicht, warum nicht?
2. Wie hat sich Thüringen in der genannten Umweltministerkonferenz bei der Abstimmung aus welchen Gründen verhalten?
3. Wenn der Vorschlag/Beschluss in Thüringen nicht umgesetzt werden soll, inwieweit unterscheidet sich diese Nichtumsetzung vom Abstimmverhalten Thüringens in der Umweltministerkonferenz und von der Mitteilung des TMUEN vom 1. Dezember 2023?
4. Wenn der Vorschlag/Beschluss in Thüringen nicht umgesetzt werden soll, welche anderen etwaigen Maßnahmen sieht die Landesregierung wann diesbezüglich vor?
5. Wenn keine anderen Umsetzungen in Thüringen geplant sind, inwieweit will die Landesregierung auf die Zunahme der Wölfe im Freistaat reagieren?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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