Tierschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht zuletzt vom ehrenamtlichen und unermüdlichen Einsatz der Tierheime und ähnlicher Einrichtungen lebt. Tierschutz ist als Staatsziel in der Verfassung des Freistaats Thüringen (Artikel 32 der Verfassung des Freistaats Thüringen) und im
Grundgesetz (Artikel 20a Grundgesetz) verankert. Aufgrund verschiedener Entwicklungen befinden sich die Tierheime und tierheimähnlichen Einrichtungen in Thüringen jedoch In existenzieller Not. Unter dem Motto „Zu viele Schnauzen für zu wenig Hände, die Tierheime sind am Ende“ haben Tierheime aus dem
gesamten Bundesgebiet einen Brandbrief an die Bundesregierung verfasst. Darin schildern sie, dass immer mehr Einrichtungen Aufnahmestopps verfügen, um der Abgabeschwemme von Haustieren und exotischen Tieren, Herr zu werden. Diese schweren finanziellen Notlagen sind durch
Regierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (wie das Kontakt- und das Zutrittsverbot), gestiegene Energiekosten, erhöhte Material- und Futterkosten, Änderung der Gebühren für veterinärmedizinische Untersuchungen und der zunehmenden Aufnahme von während der CoronaPandemie unüberlegt angeschafften Tieren verursacht. Das Spendenaufkommen ist zum Teil erheblich zurückgegangen. Einige Einrichtungen verzeichnen zusätzlich durch den Anstieg des Illegalen Tierhandels und in diesem Zusammenhang erfolgten Kontrollen vermehrte Tierzugänge durch Aufnahme der
aufgegriffenen Tiere. In Thüringen existiert zudem keine flächendeckende Pflicht durch Katzenschutzverordnungen, was im Ergebnis zu weiterer unkontrollierter Vermehrung führt.
Tierschutzverbände fordern eine solche Pflicht einheitlich einzuführen, mindestens Jedoch eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht. Die Einrichtungen befanden sich so insgesamt in Existenznot und bedürfen der Unterstützung. All diese Entwicklungen belasten die Tierheime und tierheimähnlichen Einrichtungen und bedrohen sie in ihrer Existenz. In Thüringen haben unter anderem das Tierheim in Hildburghausen und das Tierheim in Gera einen Aufnahmestopp verfügt. Andere Tierheime berichten von einer nie da gewesenen Anzahl an Abgaben. Der Landestierschutzbund appellierte schon Ende des Jahres 2022 an die Politik, geeignete Maßnahmen zu ergreifen und den Tierheimen im Freistaat die Zukunft zu sichern. Die von den Gemeinden grundsätzlich zu leistende Pauschale (Fundtierpauschale) deckt nur einen Teil der tatsächlich entstehenden Kosten ab und Ist weder einheitlich noch eindeutig geregelt. Die Einnahmen durch Spenden sind nicht kalkulierbar. Die Förderung von Tierheimen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von investiven Maßnahmen des Tierschutzes in Thüringen greift bei Investitionsvorhaben, nicht jedoch für den alltäglichen Bedarf und für laufende Kosten. Der Haushaltsgesetzgeber und die Landesregierung stehen in der Pflicht, den Einrichtungen zur Seite zu stehen, um die untergebrachten Tiere wie Abgabetiere, verletzte Tiere und Tiersenioren auch weiterhin artgerecht und entsprechend den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes versorgen zu können.

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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