Der Fragenkatalog soll klären, welche Maßnahmen zum Gewässerschutz beziehungsweise zum Hochwasserschutz an der Kreck im Landkreis Hildburghausen getroffen werden sollen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Fischarten kommen nach Kenntnis der Landesregierung in der Kreck vor?
2. Welcher Gewässerordnung ist die Kreck aus welchen Gründen seit wann zugeordnet?
3. Gab es seit dem Jahr 2014 Hochwasserereignisse an der Kreck, wenn ja, wann?
4. Welchem Gewässerunterhaltungsverband ist die Kreck gegebenenfalls zugeordnet?
5. Welche Maßnahmen nach dem Landesprogramm Gewässerschutz und gegebenenfalls anderen Maßnahmenanforderungen sind bezüglich der Kreck von wem wann zu treffen?
6. Aus welchen Gründen sind diese Maßnahmen zu treffen, die für welche vorkommenden Fischarten in der Kreck inwieweit hilfreich sein sollen und inwieweit wurde der aktuell vorkommende Fischartenbestand mit den Maßnahmen abgeglichen?
7. Befinden sich nach Kenntnis der Landesregierung an der Kreck im Landkreis Hildburghausen Wasserkraftanlagen, Stauwerke beziehungsweise Querbauten, wenn ja, welche und wie ist mit diesen nach dem Landesprogramm Gewässerschutz zu verfahren?
8. Welche Kosten sind gegebenenfalls mit diesen Maßnahmen (Fragen 5 und 7) für wen verbunden?
9. Wann wurden gegebenenfalls die Eigentümer der Wasserkraftanlagen, Stauwerke oder Querbauten über welche nach dem Landesprogramm Gewässerschutz zu treffenden Maßnahmen von wem auf welcher Rechtsgrundlage informiert?

10.Welche Kosten sind gegebenenfalls für die Eigentümer mit den umzusetzenden Maßnahmen verbunden?
11.Gab es gegebenenfalls gegen diese Schreiben mit den zu treffenden Maßnahmen (Frage 9) Widersprüche durch die Eigentümer?
12.Können die Eigentümer Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen, sollten sie finanziell nicht in der Lage sein, die umzusetzenden Maßnahmen zu tragen und wenn ja, welche?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache