Laut Ausfüllanleitung zur Kriminaltaktischen Anfrage in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KTA-PMK) sind fremdenfeindliche sowie antisemitische Straftaten dem Phänomenbereich PMK -rechts- zuzuordnen, wenn sich aus den Umständen der Tat und/oder der Einstellung des Täters keine gegenteiligen Anhaltspunkte zur Tätermotivation ergeben.
Ich frage die Landesregierung:
1. Bei wie vielen antisemitischen Straftaten der Jahre 2013 bis einschließlich 2022 wurden die Täter polizeilich ermittelt und bei wie vielen erfolgte eine Verurteilung (nach Jahren, aufgeklärt/unaufgeklärt, Verurteilung und Strafmaß auflisten)?
2. Bei wie vielen fremdenfeindlichen Straftaten der Jahre 2013 bis einschließlich 2022 wurden die Täter polizeilich ermittelt und bei wie vielen erfolgte eine Verurteilung (nach Jahren, aufgeklärt/unaufgeklärt, Verurteilung und Strafmaß auflisten)?
3. Bei wie vielen antisemitischen Straftaten der Jahre 2013 bis einschließlich 2022 erfolgte die Zuordnung zum Phänomenbereich PMK -rechts-, weil die Täter unbekannt waren beziehungsweise weil keine gegenteiligen Tatsachen zur Tätermotivation vorlagen (nach Jahren auflisten)?
4. Bei wie vielen fremdenfeindlichen Straftaten der Jahre 2013 bis einschließlich 2022 erfolgte die Zuordnung zum Phänomenbereich PMK -rechts-, weil die Täter unbekannt waren beziehungsweise weil keine gegenteiligen Tatsachen zur Tätermotivation vorlagen (nach Jahren auflisten)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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