Die Petition E-179/22 zur Thematik der insektenfreundlichen Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns in Thüringen wurde dem Ausschuss für
Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten sowie dem Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zur Mitberatung überwiesen. Die Anhörung zur Petition fand im Oktober 2022 im Petitionsausschuss statt. Das zuständige Ministerium hat im April 2023 mitgeteilt, dass es der Empfehlung des Landtags zur Petition für eine insektenfreundliche Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns nicht folgt. Es ergeben sich Fragen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Hat die Landesregierung beziehungsweise das zuständige Ministerium auf die Mitteilung im April 2023 hin eine Stellungnahme oder Reaktion der Petenten respektive des Thüringer Entomologenverbands erhalten, wenn ja, wann und welche Antwort erfolgte?
2. Wurde die Thematik der Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns seit einschließlich dem Jahr 2020 auf einer Verkehrsministerkonferenz oder in einer Sitzung der Länderarbeitsgruppe Verkehrssicherheit behandelt und wenn ja, wann?
3. Liegen der Landesregierung seit der abschließenden Behandlung der Petition in den beiden mitberatenden Fachausschüssen und im Petitionsausschuss neue Kenntnisse über die in anderen Ländern wie Bayern laufenden Pilotprojekte für eine insektenfreundlichere Bewirtschaftung des Straßenbegleitgrüns vor und wenn ja, welche?
4. Sind diese neuen Kenntnisse (siehe Frage 3) auf einer Sitzung der Verkehrsminister oder der Länderarbeitsgruppe thematisiert worden und wenn ja, wann?
5. Welche Kosten sind durch das Mähen von Begleitgrün der Landesund Bundesstraßen seit einschließlich dem Jahr 2020 entstanden (bitte nach Jahresscheiben aufschlüsseln)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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