Wie das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf dessen Internetseite ausführt, sei die Identitätsklärung der Asylsuchenden ein zentraler Aspekt
für die Durchführung des Asylverfahrens. Deutsche Behörden sähen sich im Zusammenhang mit Zuwanderung auch mit Personen konfrontiert, die
bewusst versuchten, ihre wahre Identität zu verschleiern. Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden, würden die Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge durch verschiedene digitale Assistenzsysteme unterstützt. Alle Asylsuchenden würden bei der Antragstellung
erkennungsdienstlich behandelt. Mehrfachidentitäten würden daher bei Abgabe von Fingerabdrücken im Asylverfahren erkannt und ausgeschlossen. Über das sogenannte Kerndatensystem könnten bundesweit auch andere am Asylverfahren beteiligte Behörden biometrische Daten abrufen.
Wie auf dem Onlineportal „inSuedthüringen“ am 14. September 2023 berichtet wurde, habe die Ausländerbehörde des Landkreises Ilm-Kreis
mehrere Fälle von Sozialbetrug durch ukrainische Flüchtlinge festgestellt.
Bei 52 Personen habe man zu diesem Zeitpunkt festgestellt, dass sie bereits in einem anderen EU-Staat als Flüchtlinge registriert gewesen seien. Des Weiteren sei eine Person mit doppelter Staatsbürgerschaft in der EU festgestellt worden, die dadurch keinen Anspruch auf Asylleistungen in Deutschland gehabt habe. Bei weiteren 26 Personen würden nach Angaben des Landratsamts weitere Prüfungen vorgenommen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Über welche erkennungstechnischen Systeme verfügen die Thüringer Behörden, um eine Identitätsfeststellung bei Flüchtlingen durchzuführen und um beispielsweise einen Doppelbezug sozialer Leistungen, wie im Landkreis Ilm-Kreis geschehen, in Deutschland oder innerhalb Europas auszuschließen?
2. Wie regelmäßig werden welche dieser Systeme in Thüringen mit welchem Ergebnis eingesetzt (bitte erläutern)?
3. Falls das Land nicht über erkennungstechnische Systeme verfügt beziehungsweise wenn keine Identitätsfeststellungen regelmäßig in Thüringen durchgeführt werden, was sind die Gründe hierfür (bitte erläutern)?
4. Über welche erkennungstechnischen Möglichkeiten zur Identitätsfeststellung verfügt das Landratsamt des Landkreises Ilm-Kreis?

5. Wie regelmäßig wird im Landkreis Ilm-Kreis eine Identitätsprüfung durchgeführt? Welche Technik wird dabei jeweils eingesetzt?
6. Falls eine Identitätsprüfung im Landkreis Ilm-Kreis nicht stattfindet, was sind hierfür die Gründe?
7. In wie vielen Fällen wurden nach aktuellem Stand Personen festgestellt, die in Thüringen insgesamt und konkret im Landkreis Ilm-Kreis
falsche Angaben zu ihrer Identität machten (bitte ab dem Jahr 2015 bis heute nach Jahren und Herkunftsland darstellen)?
8. Wie kam es im Landkreis Ilm-Kreis zur Aufdeckung der Sozialbetrugsfälle ukrainischer Flüchtlinge, die im Einleitungstext erwähnt sind, im Detail? Welche erkennungstechnischen Systeme wurden hierbei eingesetzt?
9. Was waren und sind die Konsequenzen aus der Aufdeckung von Sozialbetrug durch Flüchtlinge im Landkreis Ilm-Kreis zum einen für die
betroffenen Flüchtlinge selbst und zum anderen für die zuständige Behörde im Landkreis Ilm-Kreis?
10.Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus der Aufdeckung von Sozialbetrugsfällen von Flüchtlingen (bitte begründen)?
11.Was möchte die Landesregierung konkret tun, um Fälle von Sozialbetrug, wie sie im Landkreis Ilm-Kreis festgestellt wurden, zu verhindern (bitte auch Maßnahmen und Termine hierzu auflisten)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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