Ich frage die Landesregierung:
1. Aufgrund welcher rechtlichen Vorgaben zahlt der Freistaat Thüringen Gefangenen eine Entschädigung, deren Unschuld sich nach Haftantritt in einer Justizvollzugsanstalt erweist?
2. Welche einzelnen Faktoren bestimmen die Höhe der Entschädigung, wie hoch ist die grundsätzliche Entschädigung pro Hafttag, wie gestaltet sich die Entschädigung von möglicherweise entstandenen Vermögensschäden und auf welcher rechtlichen Grundlage wird in welcher jeweiligen Höhe gezahlt?
3. Für wie viele Tage Haft wurden wie viele Menschen in Thüringen in den Jahren von 2017 bis 2023 entsprechend entschädigt (jährliche
Gliederung nach Anzahl der Hafttage, Höhe der Entschädigung, Justizvollzugsanstalt und Anzahl der betroffenen Personen)?
4. Für wie viele Tage Untersuchungshaft wurden wie viele Personen in den Jahren 2017 bis 2023 in welcher finanziellen Höhe entschädigt, weil die Länge der Untersuchungshaft die eigentliche Haftstrafe überstieg oder die Person nicht verurteilt wurde (jährliche Gliederung)?
5. Wie lange waren die Personen, deren Unschuld sich seit dem Jahr 2017 nach Haftantritt in Thüringer Justizvollzugsanstalten erwiesen
hat, jeweils in Haft (anonymisierte Einzelangabe zu allen Betroffenen: Staatsbürgerschaft der betroffenen Person, Länge des Haftaufenthalts und Angabe eines jeweiligen Kurzsachverhalts)?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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