Der Fragenkatalog soll unter anderem klären, wie sich das Management der Talsperren Schönbrunn und Ratscher während der Hochwasserlage in Südthüringen darstellt beziehungsweise darstellte.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wer ist für das Management/Betriebskonzept der beiden Talsperren zuständig?
2. Wurde das Management der Talsperren Schönbrunn und der Talsperre Ratscher hinsichtlich der Einstauung und des Ablassens im Winter und/oder im Sommer seit dem Jahr 2014 nach Kenntnis der Landesregierung geändert und wenn ja, wann aus welchen Gründen?
3. Welchen Füllstand hatte die Talsperre Schönbrunn jeweils am 24. Dezember der Jahre 2014 bis 2023?
4. Welchen Füllstand hatte die Talsperre Ratscher jeweils am 24. Dezember der Jahre 2014 bis 2023?
5. Hätten die jeweiligen Füllstände der Talsperren Schönbrunn und Ratscher (siehe Fragen 3 und 4) zu einem früheren Ablassen vor dem 24. Dezember 2023 führen müssen?
6. Wird beabsichtigt, das jeweilige Management/Betriebskonzept der Talsperren Schönbrunn und Ratscher aufgrund der jüngsten Hochwassersituation zukünftig zu ändern, wenn ja, inwieweit und aus welchen Gründen?
7. Welche konkreten Schutzmaßnahmen in der im Dezember 2023 vom Hochwasser bedrohten Region Südthüringens sieht die Landesregierung warum als zielführend an?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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