Der Fragenkatalog soll unter anderem klären, wie sich das Management des Hochwasserrückhaltebeckens und der Talsperre Kelbra während der
Hochwasserlage in Nordthüringen darstellt beziehungsweise darstellte.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wer ist für das Management/Betriebskonzept des Hochwasserrückhaltebeckens Kelbra und der Talsperre Kelbra zuständig?
2. Wurde das Management des Hochwasserrückhaltebeckens und der Talsperre Kelbra hinsichtlich der Einstauung und des Ablassens im Winter und/oder im Sommer seit dem Jahr 2014 nach Kenntnis der Landesregierung geändert und wenn ja, wann aus welchen Gründen?
3. Welchen Füllstand hatte die Talsperre Kelbra am 24. Dezember 2023 nach Kenntnis der Landesregierung und hätte dies zu einem vermehrten Ablassen vor dem 24. Dezember 2023 führen müssen?
4. Welchen Füllstand hatte die Talsperre Kelbra jeweils am 24. Dezember der Jahre 2014 bis 2022 nach Kenntnis der Landesregierung?
5. Welchen Füllstand hatte das Hochwasserrückhaltebecken Kelbra jeweils am 24. Dezember der Jahre 2014 bis 2023 nach Kenntnis der Landesregierung?
6. Wird nach Kenntnis der Landesregierung beabsichtigt, das Management/Betriebskonzept des Hochwasserrückhaltebeckens Kelbra und der Talsperre Kelbra aufgrund der jüngsten Hochwassersituation zukünftig zu ändern, wenn ja, inwieweit und aus welchen Gründen?
7. Wie stellt sich die Zusammenarbeit des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaats Thüringen hinsichtlich des Hochwasserrückhaltebeckens Kelbra und der Talsperre Kelbra grundsätzlich dar?
8. Welche konkreten Schutzmaßnahmen in der seit Dezember 2023 vom Hochwasser bedrohten Region Nordthüringens sieht die Landesregierung warum als zielführend an?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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