Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 7/5307 in Drucksache 7/9333 ergeben sich Nachfragen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche einzelnen Auswirkungen auf den Flüchtlingsstatus nach § 3 Abs. 4 Asylgesetz drohen dem einen der drei Tatverdächtigen, falls sich der Verdacht seiner Teilnahme am Angriff auf die Schausteller bestätigen sollte (siehe Antwort zu Frage 3)?
2. Welche rechtlichen und tatsächlichen Konsequenzen (beispielsweise Abschiebung) drohen den beiden Tatverdächtigen, deren Asylantrag
unanfechtbar abgelehnt wurde, wenn sich der Verdacht ihrer Teilnahme am Angriff auf die Schausteller bestätigen sollte?
3. Auf welcher rechtlichen Grundlage wurde der Asylantrag der anderen beiden Tatverdächtigen jeweils abgelehnt?
4. Über welchen Aufenthaltsstatus verfügen die beiden Tatverdächtigen, deren Asylantrag unanfechtbar abgelehnt wurde, aktuell?
5. Aus welchen Gründen erfolgte bis zur Begehung der Tat, für die die beiden als Tatverdächtige festgestellt wurden, keine Abschiebung?
6. Wird sich die Landesregierung um die zeitnahe Abschiebung der Tatverdächtigen bemühen, wenn sich der Tatverdacht bestätigen sollte, und wenn nicht, warum nicht?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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