Nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Freistaats Thüringen zur Förderung der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch Vermittlung von Informationen und Unterstützung für ältere Menschen (Richtlinie AGATHE) vom 11. Mai 2021 in der Fassung ihrer Änderung vom 8. März 2023 können Landkreisen und kreisfreien Städten zur Erreichung des Zuwendungszwecks nach Nummer 1.1 der Richtlinie Landesmittel gewährt werden. Einer Vergabe der Landesmittel soll nach Nummer 7.1 der Richtlinie ein Konzeptauswahlverfahren vorgeschaltet werden, in dem dann durch eine Jury entschieden wird, welche Landkreise und kreisfreien Städte zu einer Antragstellung aufgefordert werden. Landkreise und kreisfreie Städte, die Zuwendungen
nach der Richtlinie AGATHE erhalten, können diese dann aufgrund Nummer 6.2.1 der Richtlinie an Dritte als Letztempfänger weiterleiten.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Auf welcher gesetzlichen Grundlage wurde die Richtlinie AGATHE von der Landesregierung erlassen?
2. Welche Landkreise und kreisfreien Städte hatten/haben für die Jahre 2021, 2022, 2023 und 2024 die Teilnahme an einem Vorverfahren/Konzeptauswahlverfahren nach Nummer 6.2.1 der Richtlinie AGATHE beantragt (bitte Benennung der Antragsteller mit Aufgliederung nach Jahren)?
3. Welche Akteure haben der Jury nach Nummer 7.1 der Richtlinie in den Jahren 2021, 2022 und 2023 angehört und gehören dieser im Jahr 2024 an (bitte Benennung der Akteure bezogen auf das jeweilige Jahr)?
4. Wer hat von den Antragstellern nach Frage 1 in den Jahren 2021, 2022 und 2023 tatsächlich eine Zuwendung aus dem Programm AGATHE in welcher Höhe erhalten (bitte Aufgliederung nach Jahren und Zuwendungsempfängern mit Angabe der Höhe der Zuwendung und der jeweiligen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben)?
5. Welche Antragsteller sollen für das Jahr 2024 eine Zuwendung aus dem Programm AGATHE in welcher Höhe erhalten oder haben sie schon in welcher Höhe erhalten (bitte Aufgliederung nach Jahren und Zuwendungsempfängern mit Angabe der Höhe der Zuwendung und der jeweiligen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben)?

6. Welche Zuwendungsempfänger nach den Fragen 3 und 4 haben Zuwendungen aus dem Programm AGATHE in welcher Höhe und Form an Dritte (Letztempfänger der Zuwendung) weitergeleitet oder wollen diese an solche weiterleiten (bitte Aufgliederung nach Zuwendungsempfängern, Jahren und Bezeichnung der Dritten [Letztempfänger der Zuwendung] mit Angabe von Form und Höhe der weitergeleiteten Zuwendung)?
7. Was versteht die Landesregierung unter einer „aktiven Vernetzung“ älterer und alter Menschen im Sozialraum nach Nummer 1.4 der Richtlinie, nach welchen Kriterien wird diese Vernetzung bemessen und welchen Beitrag haben die Zuwendungsempfänger oder Dritte (Letztempfänger der Zuwendung) im jeweiligen Einzelfall konkret zu dieser Vernetzung zu leisten?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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