Aus der Antwort zur Kleinen Anfrage 7/5260 in Drucksache 7/9375 ergeben sich Nachfragen. Aufgrund der Fragestellung in der Kleinen Anfrage 7/5260 und der Antwort der Landesregierung ist davon auszugehen, dass an dem neuen dauerhaft kriminogenen Ort in Eisenach im Jahr 2018 ein Delikt mit Relevanz für die Einstufung festgestellt wurde, im Jahr 2019 drei Delikte mit Relevanz für die Einstufung, im Jahr 2020 kein Delikt mit Relevanz für die Einstufung, im Jahr 2021 zwei Delikte mit Relevanz für die Einstufung und im Jahr 2022 fünf Delikte mit Relevanz für die Einstufung festgestellt wurden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Auf welche einzelnen Erkenntnisse stützt sich die Einstufung als neuer kriminogener Ort in Eisenach und welche Behörde hat diese Erkenntnisse auf welchem Weg erhoben (Einzelnennung aller für die Einstufung relevanten Erkenntnisse)?
2. Durch welche einzelnen Dienststellen wurde die Einstufung des neuen kriminogenen Orts bewertet und wer hat die Entscheidung zur Einstufung getroffen?
3. In welchem Umfang und mit welchen einzelnen Vorgaben war der Minister für Inneres und Kommunales an der Bewertung und Festlegung der Einstufung beteiligt? Hat er die Entscheidung zur Einstufung selbst getroffen?
4. Zu welchen einzelnen Straftaten, die nicht am neuen kriminogenen Ort verübt wurden, haben sich an diesem Ort Personen verabredet und welche einzelnen Straftaten, die nicht am neuen kriminogenen Ort verübt wurden, wurden an diesem Ort vorbereitet? Auf welche Weise wurde das Verabreden und das Vorbereiten polizeilich erfasst?
5. Wie oft haben sich nachweislich Straftäter mit Relevanz für die Einstufung am neuen kriminogenen Ort in Eisenach versteckt?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache