Wir nehmen Bezug auf die Kleine Anfrage 7/5448 vom 5. Dezember 2023 zur Auszahlung der Thüringer Feuerwehrpauschale 2023 und die Antwort der Landesregierung vom 9. Januar 2024 (Drucksache 7/9378). Soweit in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt wird, dass die Gemeinde Kiliansroda im Landkreis Weimarer Land die ihr zugewiesenen Mittel nicht abgerufen hat, da sich in dieser Gemeinde die Einsatzabteilung der Feuerwehr aufgelöst hat, gibt dies Anlass zu Nachfragen.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales ist nach § 53 Abs. 1 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG) in Verbindung mit
§ 118 Abs. 3 und 5 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) oberste Aufsichtsbehörde für den Brand- und Katastrophenschutz in Thüringen.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Auflösung der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Kiliansroda und was ist der Grund dafür?
2. Wie und in welchem Umfang erfüllt die Gemeinde Kiliansroda als Aufgabenträgerin nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 ThürBKG derzeit ihre Pflichtaufgaben nach § 3 Abs. 1 ThürBKG?
3. Werden zur Erfüllung der gemeindlichen Pflichtaufgaben nach Frage 2 Dritte in Anspruch genommen und wenn die Frage mit Ja beantwortet wird, wer ist seit wann, in welchem Umfang und auf welcher Rechtsgrundlage damit betraut?
4. Sind bereits aufsichtsrechtliche Maßnahmen nach § 53 Abs. 1 ThürBKG in Verbindung mit § 118 Abs. 3 und 5 ThürKO gegenüber der Gemeinde Kiliansroda zur Sicherstellung ihrer Pflichtaufgaben nach § 3 Abs. 1 ThürBKG erfolgt, wenn die Frage mit Ja beantwortet wird, welche und sofern die Frage mit Nein beantwortet wird, warum nicht?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache