Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Straftaten wurden im Jahr 2023 mit Relevanz für die Einstufung jeweils an den vier dauerhaft als kriminogene Orte im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 2a Polizeiaufgabengesetz eingestuften Orten festgestellt (jeweilige Nennung der festgestellten Delikte mit Anzahl und in der Reihenfolge der Erheblichkeit der Relevanz für die Einstufung; entsprechend der Gliederung in der Antwort zur Kleinen Anfrage 7/4292 in Drucksache 7/7757)?
2. Welche Entwicklung hat die Straftatenbelastung der vier dauerhaft eingerichteten kriminogenen Orte in Thüringen in den letzten sieben Jahren genommen?
3. Rechtfertigt die Entwicklung der Straftatenbelastung an den vier dauerhaft kriminogenen Orten weiterhin diese Einstufung und falls ja, durch welche Straftaten wird das im Besonderen begründet?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache