Mit Beschluss des Landtags vom 22. April 2016 (Drucksache 6/2081) wurde die Landesregierung unter anderem aufgefordert, die Thüringer Polizei von der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten zu entlasten.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung die Umsetzung des Landtagsbeschlusses in Drucksache 6/2081 aus aktueller Sicht und wann wird die Umsetzung voraussichtlich abgeschlossen sein? Zeichnet sich zwischenzeitlich eine vollständige Entlastung der Thüringer Polizei von der Aufgabe der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten ab und wie wird die Antwort der Landesregierung begründet?
2. Wie viele Einsätze führte die Thüringer Polizei zur Sicherung von Großraum- und Schwertransporten im Jahr 2023 durch?
3. Welche Kosten und wie viele Arbeitsstunden entstanden bei der Thüringer Polizei in den Jahren 2021, 2022 und 2023 durch die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten?
4. In welchem Umfang wurden im Jahr 2023 Kostenbescheide für die polizeiliche Begleitung von Großraum- und Schwertransporten erlassen?
5. Wirkt sich die Genehmigung der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten durch Begleitfahrzeuge der dritten und vierten Generation (in der Umsetzung des Beschlusses in Drucksache 6/2081) merkbar als Entlastung der Thüringer Polizei aus oder trägt dies nicht zur Entlastung der Thüringer Polizei bei?
6. Hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr zwischenzeitlich eine Straßenverkehrs-Transportbegleitungs-Verordnung in Kraft gesetzt? Falls nein, woran scheiterte dieses Vorhaben nach Kenntnis der Landesregierung und wie wirkt sich dies auf Thüringen aus? Falls ja, wie wirkt sich dies aktuell und künftig auf die Anzahl der polizeilichen Begleiteinsätze von Großraum- und Schwertransporten aus?
7. Hat die Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zum Ende des Jahres 2021 die Belastung der Thüringer Polizei durch die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten durch Streifenbesatzungen im Jahr 2023 reduziert und wie hat sich das konkret ausgewirkt?

8. Wurden im Jahr 2023 weitere Verwaltungsvorschriften sowie die Richtlinie zum Antrags- und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten durch die Bundesregierung überarbeitet und wie wirkt sich dies auf die vollständige Übertragung der Begleitung der Transporte auf private Unternehmen in Thüringen konkret aus?
9. Wann, in welchem Umfang und mit welcher Zielstellung wird nach Kenntnis der Landesregierung im Jahr 2024 mit einer erneuten Überarbeitung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu rechnen sein?
10.Wann wird die Thüringer Polizei vollständig von der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten entlastet? Welche einzelnen Schritte hat die Landesregierung im Jahr 2023 unternommen, um dies oder zumindest eine weitere Entlastung zu erreichen?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

Drucksache