Im Fall von Angriffen gegen ihre Person beziehungsweise ihr Eigentum oder im Fall von Beratungsbedarf können kommunale Amts- und Mandatsträger schon länger und seit dem 1. Januar 2023 auch Abgeordnete des Thüringer Landtags unter einer bestimmten Telefonnummer jederzeit einen Ansprechpartner erreichen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie wurde die oben genannte Hotline der Zielgruppe, den kommunalen Amts- und Mandatsträgern, bekannt gegeben? Wann erfolgte diese Bekanntgabe letztmalig und in welchem Turnus künftig?
2. Wie viele Anrufe erhielt die Hotline bisher, die einen Bezug zum Grund der Einrichtung hatten und wie wurde den Anrufern geholfen (Gliederung nach Anrufen von kommunalen Amts- und Mandatsträgern sowie Mitgliedern des Thüringer Landtags oder in Bezug auf kommunale Amts- und Mandatsträger sowie Mitglieder des Thüringer Landtags)?
3. Falls bisher ein äußerst geringes oder nicht nachweisbares Anrufaufkommen zu verzeichnen ist, wie begründet die Landesregierung die unveränderte Aufrechterhaltung der Hotline bei jährlich steigenden Zahlen von Angriffen auf kommunale Amts- und Mandatsträger?

Vorgangsnummer im Thüringer Landtag

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